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Arbeitsanleitung f. Medical Examiner
Bei der Ausstellung eines JAR-FCL 3 Medicals ist folgendermaßen vorzugehen:
SCHRITT 1:
Der Proband muss vor der Untersuchung den Antrag mit Fragebogen in deutscher oder englischer Sprache (siehe neue Formulare) ausfüllen. Im
Antrag kreuzt der Proband das gewünschte Medical an (Class 1 für ATPL
und CPL und Class 2 für PPL). Diesen ausgefüllten Fragebogen muss
der Medical Examiner wie früher aufbewahren.
Die Einwilligung zur Übermittlung der medizinischen Daten am unteren Teil des Antragsformulars (das noch aus der Zeit vor Inkrafttreten der Novelle 2009 stammt) ist vom Piloten zu streichen, außer dieser wünscht ausdrücklich die Übermittlung seiner Daten an die Behörde durch den AME. Dies hat keinen Einfluß auf die Tauglichkeit des Probanden.
SCHRITT 2:
Klinische Untersuchung
und Erheben von Zusatzbefunden wie EKG, Harntest und gegebenenfalls
zusätzlicher Untersuchungen (siehe entsprechende Anforderungen nach JAR
FCL 3-siehe CLASS1- CLASS2)
Das Ergebnis der klinischen Untersuchung soll im Medical Report (Untersuchungsbericht) festgehalten werden. Dieser kann unter Med. Untersuchungsbericht (neue Formulare)
in einer ausfüllbaren PDF-Variante heruntergeladen werden. Dieser
Bericht sowie alle anderen medizinischen Befunde verbleiben beim
Untersucher.
SCHRITT 3:
Ausstellen des Tauglichkeitszeugnisses (Medical Certificate). Das Formular des Tauglichkeitszeugnisses (Medical Certificat) ist in deutscher oder englischer Sprache herunterzuladen (siehe neue Formulare), entsprechend entweder in BLOCKBUCHSTABEN oder im pdf-Formular direkt auszufüllen (siehe Anleitung zum Ausfüllen des Med. Certificate unter Grundsätzliches), in der Mitte zu falten, mit dem Arztstempel und der durch die ACG zu vergebenden AME-ID Nr. unter Punkt XI zu versehen, vom Piloten unterschreiben zu lassen und diesem mitzugeben. Es ist empfehlenswert einen 2. Ausdruck zu archivieren.
Das medizinische Tauglichkeitszeugnis (Medical Certificate) muss bei positivem Untersuchungsergebnis dem Piloten gleich nach der Untersuchung ausgehändigt werden. Einschränkungen müssen vom Medical Examiner unter Punkt XIII in das Tauglichkeitszeugnis (Medical Certificate) eingetragen werden.
Eine Kopie des ausgestellten Medical Certificates und eine Kopie der Lizenz (neu ab 16. 3. 2009) ist an die ACG zu übermitteln (siehe §7 ZLPV 2009). Wer ein Fax schickt, erspart sich den Postweg - FaxNr: 05 1703 1537. Bei negativer Bewertung muss dem Probanden das Ergebnis auch schriftlich mitgeteilt werden und der Untersuchungsbefund und gegebenenfalls auch der Anamnesebogen an die ACG geschickt werden. Die schriftliche Ausfertigung der Abweisung des Antrages ist für den Piloten zur Verwendung im Instanzenweg vorgesehen! Eine Sonderregelung gilt für Piloten, die nach den neuen medizinischen Voraussetzungen nicht mehr tauglich wären, jedoch weiterhin die Kriterien der ZLPV alt (vor dem 1.6.2006) erfüllen. Hier git das sogenannte "Grandfather Right", wonach dieser Pilot weiterhin seine Berechtigung auf nationaler Ebene ausüben darf. Hierfür ist ein nationales Medical auszustellen und unter tauglich: "nationaler PPL", "nationaler CPL" oder "nationaler GPL" einzutragen.
Die Ausstellung von Flugschülerausweisen (ICAO-Standard) erfolgt weiterhin durch den österr. Aeroclub (siehe ZLPV 2006). Die erforderlichen med. Tauglichkeitsuntersuchungen dürfen AMEs Class 1 und Class 2 vornehmen, wobei das Medical Certificate an die zuständige Behörde oder falls nicht anders geregelt, an den Aeroclub zu übermitteln ist.
Bei der Begutachtung von Piloten, die in die Kompetenz des Aeroclubs fallen (z.B. Segelflieger) wäre ein Medical Class 2 oder ein nationales Medical, soweit nicht anders geregelt, an den Aeroclub zu übermitteln, worauf jedoch derzeit verzichtet wird.
#CMSimple
$keywords='JAR, Flugmedizin, Arbeitsanleitung'; $description='Wichtige
Informationen für flugmedizinische Sachverständige';#
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